RechtsanwaltThomas Polzin
Gräfstraße 11381241 München-Pasing
Sowohl für Vermieter als auch für Mieter ist der Mietvertrag ein wichtiger und unentbehrlicher Teil des Mietverhältnisses. In ihm sind die elementaren Bestandteile (u.a. Mietobjekt, Miethöhe, Abschläge auf Nebenkosten, Umlagemaßstäbe, Mietsicherheit, das Halten von Haustieren, die Übernahme von Schönheitsreparaturen etc.) für beide Seiten geregelt.
Doch dabei gibt es natürlich einiges zu beachten.
Bitte beachten:
Das Thema Mietvertrag ist einer unserer Kanzleischwerpunkte. In welchen weiteren Bereichen des Mietrechts wir Sie vertreten können, finden Sie auf der Seite, die Sie über den folgenden Link erreichen:
Je detaillierter der Mietvertrag geschlossen wird, desto weniger Anlass gibt es später für Rechtsstreitigkeiten. Die Fortentwicklung der Rechtsprechung führt immer wieder zur Unwirksamkeit von lange Zeit gebräuchlichen Klauseln.
Dies lässt sich nur durch Prüfung des Vertrages durch einen Anwalt klären.
Der Mietvertrag gestaltet das Mietverhältnis zwischen dem Mieter und dem Vermieter/Eigentümer. Unverzichtbar sind Themen wie:
Bei jedem der aufgelisteten Themen können - sofern nicht korrekt geregelt - Probleme auftreten. Daher ist die Zuhilfenahme eines Spezialisten für Mietrecht sinnvoll.
Das deutsche Mietrecht ist, wie viele andere Rechtsbereiche auch, kompliziert und für viele Menschen oft sehr verwirrend.
Zwar sind im Alleingang erstellte Mietverträge nicht minder bindend, doch können Ihnen als Laien sehr leicht gravierende Fehler unterlaufen, die sich letztlich mit schlechteren Bedingungen und finanziellen Einbußen auswirken können.
Auch die Verwendung von Vertragsmustern aus dem Internet oder dem Schreibwarenhandel ist nicht frei von Risiko, da oft unklar bleibt, welchen Stand das Formular hat. Zudem müssen Wahlmöglichkeiten in Vordrucken konsequent und durchgängig beachtet werden, um unwirksame Vereinbarungen zu vermeiden.
Handschriftliche Ergänzungen, die im Widerspruch zu gedruckten Textteilen stehen, können zur Unwirksamkeit einzelner Vereinbarungen führen, auf gerade die es einer Partei besonders ankommt.
Vermeiden können Sie dies, indem Sie Ihre Mietverträge grundsätzlich von einem auf das deutsche Mietrecht spezialisierten Anwalt erstellen oder prüfen lassen.
Als Anwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Mietrecht übernehme ich diese Aufgabe gerne für Sie.
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