RechtsanwaltThomas Polzin
Gräfstraße 11381241 München-Pasing
Die Mietkaution kann maximal drei Nettokaltmieten betragen, d.h. ohne die Nebenkostenanteile. Sie wird am häufigsten
geleistet/gestellt. Der Vermieter muß die Kaution getrennt von seinem sonstigen Vermögen anlegen. Der Vermieter ist Treuhänder der Kaution und muß ggf. jederzeit Auskunft über den Stand des Kautionskontos geben.
Während des laufenden Mietverhältnisses darf sich ein Vermieter nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unstrittiger Forderungen aus der Kaution befriedigen. Der Mieter muß sie dann wieder auffüllen.
In welchen Bereichen des Mietrechts können wir Ihnen helfen?
Über diesen Link gelangen Sie zu einem kompakten Überblick über die Mietrechtsbereiche, in denen wir Ihr Mandat übernehmen können. Sie finden dort ebenfalls aufgelistet, in welchen mietrechtlichen Angelegenheiten wir keine Mandate übernehmen.
Die Zinsen auf Kautionen erhöhen die Sicherheit; da aber die Zinssätze für Sparanlagen seit einigen Jahren nahe bei 0 % liegen, gibt es hier kaum Zuwachs.
Eine Bankbürgschaft kostet jedes Jahr Geld, das die Bank verdient. Dauert das Mietverhältnis einige Jahre, können hier Kosten entstehen, die höher sind als die eigentliche Kaution.
Die Kaution sichert alle Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis. Nach Vertragsende hat der Vermieter ½ Jahr Zeit, die Kaution abzurechnen. Er muß die Kaution also nicht bei der Übergabe der Mietsache sofort herausgeben.
Sollten Sie in München oder Umgebung ansässig sein und spezifische Fragen zu den Themen Mietkaution oder Kautionsrückzahlung haben, dann stehe ich Ihnen für eine juristische Beratung gerne zur Verfügung.
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